Sozialpädagogische Assistenz – Direkteinstieg Kita (2BFSAID)

Informationen

Die zweijährige Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz – Direkteinstieg Kita – befähigt dazu, in Kindertageseinrichtungen und in der Ganztagsbetreuung an Grundschulen bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mitzuwirken. Die Auszubildenden erwerben dabei den Abschluss der/des Staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin/en.

Die Auszubildenden erwerben mit Erfüllung der Versetzungsvoraussetzungen in das zweite Schuljahr und einem Notendurchschnitt von 3,5 sowie einer Praxisnote von 3,0 zusätzlich ein Schulkindbetreuungs-Zertifikat.

Im ersten Ausbildungsjahr unterteilt sich die Ausbildung in zwei Tage Praxis und drei Tage Schule (TQ1). Im zweiten Ausbildungsjahr sind die Auszubildenden an drei Tagen in der Praxis und an zwei Tagen an der Schule (TQ2).

Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur können in diesem zweiten Ausbildungsjahr an einem Zusatzunterricht (TQ3) mit zusätzlichen Abschlussprüfungen an der Schule teilnehmen, sofern auch der berufliche Abschluss als Erzieher/in angestrebt wird. In diesem Fall erhöht sich die Anzahl an Schultagen im zweiten Ausbildungsjahr auf drei Tage und es schließt sich an die 23 Ausbildungsmonate der sozialpädagogischen Assistenz noch ein 6-monatiges Berufspraktikum im Erzieherbereich an.

Bewerbungszeitraum:

  • ab Oktober des vorangehenden Schuljahres möglich
  • Bewerbungen vor dem 01.03. werden bei der Vergabe der Schulplätze bevorzugt berücksichtigt

Ausbildungsbeginn:

  1. September eines jeden Jahres

Aufnahmevoraussetzungen

Für eine Bewerbung schicken Sie uns bitte diese Unterlagen ohne Bewerbungsmappe zu:

  • Unterschriebener aktueller, tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Hauptschulabschluss oder Abschluss des Berufseinstiegsjahres (bei ausländischen Schulabschlüssen muss der Bildungsabschluss von der Zeugnisanerkennungsstelle Stuttgart bestätigt werden)
  • Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss (bei ausländischen Abschlüssen muss eine amtlich beglaubigte Kopie des Originalabschlusszeugnisses + der Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers/in vorgelegt werden)
  • Praxisvereinbarung mit einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung für die praktische Ausbildung in maximaler Entfernung von 50 Fahrkilometern zur Schule + mit Angabe der Praxisanleitung (mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung)
  • Bei ausländischem Schulabschluss: Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse

Ansprechpartner

Fachabteilungsleitung: Claudia Schneider

Sekretariat: Alexandra Kawkow

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Aktivitäten / Aktionen

Einblicke in die Ausbildung: