Berufskolleg Gesundheit und Pflege I (1BK1P)
Informationen
Das einjährige Berufskolleg für Gesundheit und Pflege I vermittelt theoretische und praktische Grundlagen einerseits als Voraussetzung für die Ausbildung zum Assistenten / zur Assistentin im Gesundheits- und Sozialwesen andererseits zum Erwerb der Fachhochschulreife oder dient als berufliche Orientierungshilfe z. B. für künftige
- Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner (bisher Altenpfleger/innen und Krankheitspfleger/innen)
- Dorfhelferinnen
- Hebammen
- Arzthelferinnen
- Erzieher/innen
In einem Jahr werden allgemeine und berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Einsichten und Werthaltungen vermittelt; gleichzeitig wird von Experten in soziale, pflegerische und nichtärztliche Heilberufe eingeführt.
Aufbauend auf den Abschluss des Berufskollegs Gesundheit und Pflege I kann im Berufskolleg Gesundheit und Pflege II in einem weiteren Jahr die Fachhochschulreife erworben werden.
Absolventinnen und Absolventen, die das Fach Pädagogik/Psychologie besucht haben (kann nicht jedes Jahr angeboten werden), erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen für die Erzieherausbildung, wenn sie zusätzlich ein 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolviert haben.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufskolleg Gesundheit und Pflege I ist:
- Fachschulreife oder der Realschulabschluss/ Werkrealschulabschluss
oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
Die Bewerbung erfolgt online (siehe rechts unter „Weitere Infos“).
Bewerbungsfrist: 01.03. eines Jahres