Zweijährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege (2BFP)
Informationen
Die zweijährige Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege ist die Grundlage für moderne soziale Berufe. Sie führt in zwei Jahren zur Fachschulreife („Mittlere Reife“). Unterrichtet werden berufsbezogene und allgemeinbildende Fächer, die als Grundlage dienen, um im Beruf erfolgreich zu sein.
Mit einer beruflichen Orientierung im Bereich der Pflege ist sie die ideale Grundlage, um im Anschluss eine Ausbildung im sozialen oder pflegerischen Bereich zu beginnen. Für die berufsbezogenen Inhalte werden theoretische und praktische Inhalte in Pflege, Labortechnologie und Textverarbeitung angeboten. Dadurch wird eine gezielte fachliche Vorqualifizierung für die Berufe in der Pflege ermöglicht. Das 1.Schuljahr wird mit einem 14tägigen Praktikum begleitet, das sich auf die zukünftigen Berufe beziehen wird.
Bewerbungen vor dem 1. März des Jahres werden bei der Vergabe der Schulplätze bevorzugt.
Mit dem erfolgreichen Abschluss ist es möglich, das Berufskolleg oder das berufliche Gymnasium zu besuchen. Nach Abschluss der Berufsfachschule ist die Berufsschulpflicht erfüllt, wenn keine Berufsausbildung begonnen wird. Mögliche Ausbildungsberufe sind im sozialen Bereich Erzieherin oder Logopäde, im gesundheitlichen und pflegerischen Bereich sind das Berufe wie Pflegefachkraft, medizinische Fachangestellt, Physiotherapeut oder Hebamme.
Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzung
- Der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs oder
- Das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte,
- Das nach Besuch der Klasse 9 erteilte Abgangszeugnis der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder das nach Besuch der Klasse 8 erteilte Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note »mangelhaft« erteilt sein darf.