Pflegefachfrau/-mann (3BFP)
Informationen
Die Ausbildung zur/m Pflegefachfrau/-mann befähigt zur:
- selbstständigen, umfassenden und prozessorientierten Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären oder ambulanten Pflegesituationen,
- professionellen Planung und Durchführung präventiver, kurativer, rehabilitativer, palliativer und sozialpflegerischer Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation sowie Beratung und Begleitung der zu pflegenden Menschen.
Die Ausbildung umfasst 2.100 Std. schulischen Unterricht mit praktischen Übungen an der Berufsfachschule für Pflege. Der Unterricht findet in Schulblöcken statt. Des Weiteren sind 2.500 Std. praktische Ausbildung in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen und Pflichteinsätze in der stationären Pflege, ambulanten Pflege, Krankenhaus, Pädiatrie, Psychiatrie zu absolvieren. Eine monatliche Ausbildungsvergütung wird von der Praxiseinrichtung bezahlt.
Die Auszubildenden dürfen nach dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss die EU-weit anerkannte Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/-mann“ führen. Je nach Stammeinrichtungsart der praktischen Ausbildung kann im dritten Ausbildungsjahr alternativ der Altenpflegeabschluss gewählt werden (keine EU-weite Anerkennung).
Ausbildungsbeginn: 01.08. eines jeden Jahres
Mindestteilnehmerzahl: 16 Schüler/innen
auch in Teilzeitform möglich
Aufnahmevoraussetzungen
Für eine Bewerbung schicken Sie uns bitte diese Unterlagen ohne Bewerbungsmappe zu:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
- Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- beglaubigte Kopie des Realschulzeugnisses oder eines mindestens gleichwertigen Bildungsabschlusses oder Zeugnis eine allgemeinen zehnjährigen Schulbildung ODER
- Beglaubigte Kopie des Hauptschulabschlusszeugnisses oder ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsabschlusses + Abschlusszeugnis der Alten-/Krankenpflegehilfe ODER
- Beglaubigte Kopie des Hauptschulabschlusszeugnisses oder ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsabschlusses + mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung
- Vertrag mit einer geeigneten ambulanten oder stationären Stammeinrichtung über die praktische Ausbildung z.B. Pflegeeinrichtung, ambulanter Dienst, Krankenhaus (dreifache Vertragsausfertigung einreichen) + praktischer Ausbildungsplan
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung für die Ausbildung
- Erweitertes Führungszeugnis (NE)
- bei ausländischen Schulzeugnissen: Bildungsabschluss muss von der Zeugnisanerkennungsstelle Stuttgart bestätigt werden + Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse muss vorgelegt werden
Die Bewerbung ist ab Oktober des vorangehenden Schuljahres möglich. Bewerbungen vor dem 01.03. werden bei der Vergabe der Schulplätze bevorzugt berücksichtigt