Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule.
Aufgaben gemäß § 47 SchG:
- Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrkräften, Eltern bzw. Sorgberechtigten, Schülerinnen und Schülern und der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen, also der Ausbildungsbetriebe und beteiligte Einrichtungen fördern.
- Bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln.
- Über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, beraten und beschließen bzw. diese anhören und/oder bewilligen.
Dies sind u.a.:
- Allgemeine Fragen der Erziehung und des Unterrichts an der Schule
- Erlass der Schul- und Hausordnung
- Grundsätze für die Durchführung von schulweiten Schulveranstaltungen
- Grundsätze für die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen z.B. Klassenfahrten
- Verwendung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
- Veränderungen, Einrichtung, Beendigung von Schularten
- Stellungnahme gegenüber dem Schulträger zur Ausstattung und Einrichtung sowie zu Baumaßnahmen
- Allgemeine Angelegenheiten der SMV
- Grundsätze zur Schülerbeförderung
- Vereinbarung von Schulpartnerschaften









