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Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. 

Aufgaben gemäß § 47 SchG:
  • Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrkräften, Eltern bzw. Sorgberechtigten, Schülerinnen und Schülern und der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen, also der Ausbildungsbetriebe und beteiligte Einrichtungen fördern.
  • Bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln.
  • Über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, beraten und beschließen bzw. diese anhören und/oder bewilligen.

Dies sind u.a.:

  • Allgemeine Fragen der Erziehung und des Unterrichts an der Schule
  • Erlass der Schul- und Hausordnung
  • Grundsätze für die Durchführung von schulweiten Schulveranstaltungen
  • Grundsätze für die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen z.B. Klassenfahrten
  • Verwendung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
  • Veränderungen, Einrichtung, Beendigung von Schularten
  • Stellungnahme gegenüber dem Schulträger zur Ausstattung und Einrichtung sowie zu Baumaßnahmen
  • Allgemeine Angelegenheiten der SMV
  • Grundsätze zur Schülerbeförderung
  • Vereinbarung von Schulpartnerschaften

Wichtige Durchsage an der ASS

| Schulleitung

Neues SMV-Team steht fest:

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