Die Reform der Pflegeberufe ist bereits beschlossene Sache und die Vorbereitungen für diese neue Form der Pflegeausbildung laufen auf Hochtouren – sowohl inhaltlich als auch strukturell. Die sogenannte „Generalistik“ ermöglicht ab dem Schuljahr 2020/21 den Erwerb des Berufsabschluss als „Pflegefachfrau/-mann“, die bisherigen pflegerischen Ausbildungen in den Bereichen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege können ab dem 31.12.2019 nicht mehr absolviert werden. Noch laufende Ausbildungsgänge werden regulär beendet.

Die neue dreijährige Berufsfachschule für Pflege ermöglicht einen pflegerischen Berufsabschluss zur selbstständigen, umfassenden und prozessorientierten Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären oder ambulanten Pflegesituationen. Diese Neuausrichtung bringt mit sich, dass die praktischen Pflichteinsätze innerhalb der Ausbildung auf Pflegeheime, ambulanten Dienste, Krankenhäuser, pädiatrische Bereiche und psychiatrische Bereiche ausgeweitet werden, um die Pflege in sämtlichen Versorgungskontexten kennenzulernen. Neu ist außerdem die EU-weite Anerkennung des Berufsabschlusses als Pflegefachfrau/-mann.

Alle Informationen zur neuen Pflegeausbildung gibt es HIER.