Internatsunterbringung

Alle Schüler, die die Albert-Schweitzer-Schule im Blockunterricht besuchen, haben die Möglichkeit zu einer Internatsunterbringung.

Im Internat können Jugendliche und junge Erwachsene in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, wenn sie aufgrund einer beruflichen Bildungsmaßnahme (Ausbildung, Fortbildung, Umschulung) außerhalb ihres Eltern- oder Wohnhauses auf ein Jugendwohnheim angewiesen sind. Die Unterbringung im Internat hat zum Ziel, dass für Jugendliche und jungen Erwachsenen eine erfolgreiche Teilnahme an der Bildungsmaßnahmen in vielfältigen Ausbildungsberufen an einer Kreisschule gewährleistet wird. Das Internat hat sich die Unterstützung dieser jungen Menschen auf dem Weg in ihren Beruf zum Ziel gesetzt. Für die Mitarbeitenden im Internat bedeutet dies insbesondere Verpflegung und Versorgung, Betreuung nach den Schulzeiten und eine sinnvolle Freizeitgestaltung.

Die Kosten für die Internatsunterbringen werden weitgehend durch einen Landeszuschuss gedeckt. Einzig sind die Kosten für die Tagesverpflegung zu tragen. Im Rahmen dieser Verpflegung kann das Mittagessen direkt an Albert-Schweitzer-Schule eingenommen werden.

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